Bei einer barrierefreien Kabine ist darauf zu achten, dass sich der Toilettenpapierspender neben der Toilettenschüssel befindet. Der Spender sollte nicht mehr als 10 cm über die Mindestabmessungen der Kabine hinausragen und so angebracht sein, dass er das Papier in einem Mindestabstand von 30 cm von der Nase des Toilettenbeckens ausgeben kann. Außerdem sollte er zwischen 43 und 70 cm über dem Boden angebracht sein. Die Wandfliesen sollten eine kontrastreiche Farbe haben.
ADAAG
Die ADA-Standards für barrierefreie Toiletten von 2010 enthalten spezifische Anforderungen an die Lage, die Höhe und den Abstand der Toiletten. So müssen beispielsweise ambulant zugängliche Toilettenabteile mindestens 17 Zoll von den Seitenwänden entfernt sein. Darüber hinaus muss der Toilettenraum einen Bereich von mindestens 60 Zoll zum Wenden aufweisen. Die Toilette muss außerdem über eine freie Bodenfläche und eine Haltestange oder Greiffläche verfügen.
Die Toiletten sollten außerdem mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet sein. Glänzende Keramikfliesen sollten vermieden werden, da sie zu Blendungen führen können. Außerdem sollten sich die Schlösser der zugänglichen Türen mit einer geschlossenen Faust öffnen lassen und über eine Notentriegelung an der Außenseite der Einheit verfügen. Schließlich sollten die Bedienelemente leicht mit einer Hand zu greifen sein.
Die ADA-Normen schreiben auch die Abmessungen des Toilettenraums vor. Unabhängig davon, ob es sich um eine gewöhnliche öffentliche Toilette oder eine Spezialtoilette handelt, muss die Toilette die in den ADA-Normen festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Toilette muss eine Sitzhöhe von mindestens 17 Zoll und eine Breite von 60 Zoll haben.
Menschen mit Behinderungen brauchen eine integrative Umgebung. Sie brauchen nicht nur Unterstützung, sondern müssen sich auch anerkannt fühlen. Schmeicheleien in öffentlichen Toiletten oder an anderen öffentlichen Orten sind unangebracht. Leider hat die Welt der Architektur lange Zeit soziale Fragen, einschließlich der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, vernachlässigt. Frank Lloyd Wrights Zielsetzung “Hol dir, was du verdienst” ließ die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen weitgehend außer Acht.
In den Vereinigten Staaten wurde 1990 das Gesetz für Menschen mit Behinderungen (American with Disabilities Act, ADA) verabschiedet, um bessere Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Es wurde 2008 geändert und schreibt vor, dass öffentliche Toiletten zugänglich sein müssen. Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Toiletten von Angestellten bestimmte ADA-Standards erfüllen müssen. ADA-konforme Toiletten müssen über getrennte Kabinen für Männer und Frauen verfügen.
Das Gesetz für Menschen mit Behinderungen (American with Disabilities Act) legt Anforderungen an die Zugänglichkeit von Geschäftsgebäuden fest, die jedoch nicht für Wohnräume gelten. Ein Waschbecken muss sich mindestens vierundsiebzig Zentimeter über dem Boden befinden, damit es für Rollstuhlfahrer vollständig zugänglich ist. Diese Waschbecken können in eine Arbeitsplatte eingelassen oder an die Wand gehängt werden. Auch halbsäulenförmige Waschbecken sind eine Option.
Abschnitt 604.8.1 beschreibt die Anforderungen an Toilettenräume und -türen. Er legt auch fest, wie hoch Spiegel sein sollten. Die Spiegel sollten mindestens 35″ über dem Boden angebracht sein, um eine ausreichende Sicht zu gewährleisten. Außerdem müssen die Spiegel sichtbar sein, ohne von Wänden verdeckt zu werden. Der Spiegel sollte auch mindestens 35 Zoll über dem Waschbecken angebracht sein. Die Toilette sollte außerdem mit einem Zugschnuralarm ausgestattet sein.
Die Normen befassen sich auch mit Toilettenabteilen und anderen Elementen von Toilettenräumen. In öffentlichen Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum für Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Außerdem müssen die Türen der Abteile gegenüber dem Wasserklosett versetzt sein. Sie können auch auf der linken oder rechten Seite angeschlagen werden. Die Normen schreiben auch vor, dass die Toilettenkabinen genügend Platz zum Wenden haben müssen.
Haltegriffe sind ein weiteres wesentliches Element von Behindertentoiletten. Sie ermöglichen den Behinderten nicht nur den Zugang zur Toilette, sondern helfen ihnen auch beim Transfer vom Rollstuhl zur Toilette. Sie sollten breit genug sein, um einen guten Halt zu bieten. Sie müssen einen Durchmesser von 30 bis 40 mm haben und mindestens 65 cm von der Wand entfernt sein.
Die Türöffnungen der Toilettenräume sollten mindestens 32” breit sein. In Einzelbetriebstoiletten dürfen diese Türen jedoch nicht breiter sein als die erforderliche Mindestfläche. Wenn die Türen aufschwingen, sollten sie so konstruiert sein, dass sie sich nicht mit dem Freiraum der Armaturen überschneiden. Außerdem sollten die Türen nicht mehr als 40” horizontal entfernt sein, bevor sie eine geeignete Toilette erreichen.
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